Das Amtsgericht Nidda verurteilte den Betroffenen wegen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 68 km/h, begangen am 11.2.2001 gegen 20.30 Uhr auf der B zwischen und in Höhe der Abfahrt durch Urteil vom 5.7.2001 zu einer Geldbuße von 550,- DM und einem Fahrverbot von zwei Monaten Dauer. Hiergegen richtet sich die form- und fristgerecht eingelegte und ebenso begründete Rechtsbeschwerde des Betroffen, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt.
Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|