Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen vorsätzlichen Überschreitens der verlängerten täglichen Lenkzeit in sechs Fällen Geldbußen von 200,--, 200,--, 500,--, 1000,--, - 100,-- und 500,-- DM festgesetzt. Gegen dieses Urteil richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt:
Die frist- und formgerecht eingelegte und ebenso begründete Rechtsbeschwerde ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Die Rüge der Verletzung materiellen Rechts greift durch und zwingt zur Aufhebung des Urteils. Die Feststellungen des Urteils tragen nicht den Schuldspruch.
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