OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.05.2001 (7 U 111/00) - DRsp Nr. 2002/136
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.05.2001 - Aktenzeichen 7 U 111/00
DRsp Nr. 2002/136
»Für den Beginn der zweijährigen Verjährung des Anspruchs aus einer Fahrzeugversicherung (§ 12 Abs. 1 S. 1 VVG) ist im Falle strafrechtlicher Ermittlungen (wg. Vortäuschung einer Straftat) nicht auf den formellen Abschluss des Ermittlungsverfahrens, sondern auf die Beendigung der polizeilichen Erhebungen und den Schluss des darauf folgenden Jahres abzustellen.«