OLG Koblenz - Beschluß vom 08.03.1989
1 Ss 68/89
Normen:
StVG § 25 ; StVO § 3 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NZV 1989, 242

OLG Koblenz - Beschluß vom 08.03.1989 (1 Ss 68/89) - DRsp Nr. 1997/1193

OLG Koblenz, Beschluß vom 08.03.1989 - Aktenzeichen 1 Ss 68/89

DRsp Nr. 1997/1193

»Die Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf die Anordnung des Fahrverbotes ist in aller Regel nicht zulässig. 2. Fährt der Betroffene mit 97 km/h durch eine geschlossene Ortschaft auf einer außerordentlich stark befahrenen und unfallträchtigen Straße am frühen Nachmittag eines Sonntags in der Urlaubszeit, so kann die Anordnung eines Fahrverbotes gerechtfertigt sein.«

Normenkette:

StVG § 25 ; StVO § 3 Abs. 3 ;
Fundstellen
NZV 1989, 242