OLG Koblenz - Beschluß vom 08.03.1989 (1 Ss 68/89) - DRsp Nr. 1997/1193
OLG Koblenz, Beschluß vom 08.03.1989 - Aktenzeichen 1 Ss 68/89
DRsp Nr. 1997/1193
»Die Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf die Anordnung des Fahrverbotes ist in aller Regel nicht zulässig.2. Fährt der Betroffene mit 97 km/h durch eine geschlossene Ortschaft auf einer außerordentlich stark befahrenen und unfallträchtigen Straße am frühen Nachmittag eines Sonntags in der Urlaubszeit, so kann die Anordnung eines Fahrverbotes gerechtfertigt sein.«