OLG Koblenz - 13.02.1989 (12 U 360/88)
»... [Der Geschädigte] ist berechtigt, vom Schädiger den Ersatz der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten auch dann zu verlangen, wenn die Reparatur maßvoll teurer als die Abrechnung nach Totalschaden ausgefallen [...]