OLG Zweibrücken - Beschluss vom 27.09.2001
1 Ss 212/01
Normen:
StVG § 24 a Abs. 1 Nr. 1 (a.F.) § 24 a Abs. 1 (n.F.) ;
Fundstellen:
DAR 2002, 279
NStZ 2002, 269
Vorinstanzen:
StA Frankenthal (Pfalz), - Vorinstanzaktenzeichen 5389 Js 11999/01 OWi

OLG Zweibrücken - Beschluss vom 27.09.2001 (1 Ss 212/01) - DRsp Nr. 2002/1597

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.09.2001 - Aktenzeichen 1 Ss 212/01

DRsp Nr. 2002/1597

»1. Aus einem bestimmten Atemalkoholwert darf nicht auf die Höhe der Blutalkoholkonzentration geschlossen werden. 2. Hat die Bestimmung des Atemalkoholwertes eine über dem tatbestandlichen Gefahrengrenzwert liegende Alkoholisierung ergeben, kann diese Messung grundsätzlich nicht durch das günstigere Ergebnis einer nachfolgenden Blutalkoholbestimmung in Frage gestellt werden.«

Normenkette:

StVG § 24 a Abs. 1 Nr. 1 (a.F.) § 24 a Abs. 1 (n.F.) ;

Gründe:

Das Amtsgericht hat den Betroffenen "wegen eines Verstoßes gegen §§ 24, 24 a , 25Abs. 1" zu einer Geldbuße von 500,-- DM verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Mit seiner dagegen gerichteten Rechtsbeschwerde rügt der Betroffene die Verletzung sachlichen Rechts, insbesondere die Feststellungen seiner Alkoholisierung.

I.

Das Rechtsmittel führt zu einem vorläufigen Erfolg. Die Beanstandung der Rechtsbeschwerde erfolgt zu Recht.

Das Amtsgericht hat zur Tat Folgendes ausgeführt: