Das Amtsgericht hat den Betroffenen "wegen eines Verstoßes gegen §§ 24, 24 a , 25Abs. 1" zu einer Geldbuße von 500,-- DM verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Mit seiner dagegen gerichteten Rechtsbeschwerde rügt der Betroffene die Verletzung sachlichen Rechts, insbesondere die Feststellungen seiner Alkoholisierung.
I.
Das Rechtsmittel führt zu einem vorläufigen Erfolg. Die Beanstandung der Rechtsbeschwerde erfolgt zu Recht.
Das Amtsgericht hat zur Tat Folgendes ausgeführt:
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