1. Das Urteil des Amtsgerichts Jena vom 15.02.2012 wird aufgehoben.
2. Der Betroffene wird freigesprochen.
3. Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
I. Durch Urteil des Amtsgerichts Jena vom 15.02.2012 ist gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Parkens in einem durch Verkehrszeichen 242.1, 242.2 gesperrten Fußgängerbereich eine Geldbuße von 30,- € verhängt worden. Dem liegen folgende tatrichterliche Feststellungen zugrunde:
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