Die Kreisordnungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein hatte gegen den Betroffenen wegen einer am 28. Februar 2000 begangenen fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit einen Bußgeldbescheid erlassen, in dem eine Geldbuße in Höhe von 250,00 DM festgesetzt und darüber hinaus ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet wurde. Hiergegen hat der Betroffene über seinen Verteidiger in zulässiger Weise Einspruch eingelegt und ergänzend ausgeführt: "Einer Entscheidung ohne Durchführung einer Hauptverhandlung wird zunächst widersprochen".
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|