Autor: Weingran |
In den Niederlanden besteht Versicherungspflicht für alle Kraftfahrzeuge einschließlich Mopeds (Art. 2 Wet aansprakelijkheidsverzekering motorrijtuigen (WAM [Gesetz über die Kfz-Haftpflichtversicherung])). Ausgenommen hiervon sind staatliche Fahrzeuge (Art. 17 WAM) sowie Schienenfahrzeuge. Ferner kann als niederländische Besonderheit aus Gewissensgründen eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt werden (Art. 18 WAM). Die Zahl dieser Befreiungen ist jedoch gering. Auch in den Niederlanden kann sich der Versicherer im Rahmen des Pflichtversicherungsverhältnisses gegenüber dem Geschädigten nicht auf fehlende Prämienzahlung, auf Schwarzfahrt, Trunkenheitsfahrt oder auf Fahrzeugdiebstahl berufen. Der Pflichtversicherer kann auch direkt vom Geschädigten in Anspruch genommen werden.
Die Mindestdeckungssummen betragen (Besluit bedragen aansprakelijkheidsverzekering motorrijtuigen (Stand: 01.01.2017)):
Gegenstand | Betrag in Euro |
Personenschäden pro Ereignis: Sachschäden pro Ereignis | 6.070.000 1.220.000 |
Fahrzeuge mit einem zulässigen Maximalgewicht von mehr als 3.500 kg (vorausgesetzt, der Schaden wurde durch gefährliche Güter oder Substanzen gemäß der Definition des Art. | 10.000.000 |
Fahrzeuge, die für den Transport von mehr als acht Personen ausgerüstet sind (ausschließlich des Fahrers), pro Ereignis: |
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Personenschäden Sachschäden |
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