Autor: Weingran |
Nach dem niederländischen
Gegenüber Fußgängern und Radfahrern unter 14 Jahren ist der haftbare Kraftfahrzeughalter verpflichtet, den Schaden in vollem Umfang zu ersetzen, es sei denn, das Opfer hat böswillig gehandelt. Gegenüber Fußgängern und Radfahrern, die älter als 14 Jahre sind, ist der haftbare Kraftfahrzeughalter verpflichtet, den Schaden mindestens zu einer Quote von 50 % zu ersetzen. Aber auch hier ist die Haftung ausgeschlossen, wenn das Opfer böswillig gehandelt hat.
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