Die nach dem niederländischen Straßenverkehrsgesetz geltende Gefährdungshaftung ist hinsichtlich des Sachschadens auf den Wert des schädigenden Fahrzeugs begrenzt. Für Personenschäden haften die Fahrzeughalter unter den in der vorherigen Ziffer genannten Voraussetzungen der Höhe nach unbegrenzt.
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