Autor: Weingran |
Wenn die Polizei bei einem Verkehrsunfall gerufen wird, wird normalerweise keine Unfallaufnahme erstellt. Bei Unfällen mit Personenschäden wird der Unfall vollständig protokolliert. Zusätzlich oder anstelle der polizeilichen Unfallaufnahme kann die Haftung auch durch die üblichen Beweismittel, wie Zeugen, Fotos usw., nachgewiesen werden.
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