Pflichtversicherung

Autor: Göppl

Alle Kraftfahrzeuge in Slowenien müssen, ohne jede Ausnahme, versichert sein. Die 5. KH-Richlinie wurde fristgerecht umgesetzt, allerdings werden die Mindestdeckungssummen der 5. KH-Richtlinie erst bis Ende 2011 eingeführt werden.

Derzeit betragen die gesetzlichen Mindestversicherungssummen:

Gegenstand

Betrag in Euro

Personenschaden pro Unfall

3.700.000

Sachschaden pro Unfall

750.000

Der Pflichtversicherer kann direkt in Anspruch genommen und auch verklagt werden.