Autoren: Hartmann/Schomerus |
Für alle Kraftfahrzeuge besteht Versicherungspflicht (Art. 2 Abs. 1 RDL 8/2004).
Die Mindestdeckungssummen betragen gem. Art. 4 Abs. 2 RDL 8/2004:
Gegenstand | Betrag in Euro |
Personenschäden pro Schadensfall, unabhängig von der Anzahl der Geschädigten | 70.000.000 |
Sachschäden pro Schadensfall | 15.000.000 |
Diese Deckungssummen sind seit 01.01.2008 in Kraft, werden aber dem jährlichen Verbraucherpreisindex angepasst.
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