Pflichtversicherung

Autoren: Hartmann/Schomerus

Für alle Kraftfahrzeuge besteht Versicherungspflicht (Art. 2 Abs. 1 RDL 8/2004).

Die Mindestdeckungssummen betragen gem. Art. 4 Abs. 2 RDL 8/2004:

Gegenstand

Betrag in Euro

Personenschäden pro Schadensfall, unabhängig von der Anzahl der Geschädigten

70.000.000

Sachschäden pro Schadensfall

15.000.000

Diese Deckungssummen sind seit 01.01.2008 in Kraft, werden aber dem jährlichen Verbraucherpreisindex angepasst.