Haftungsnachweis

Autoren: Hartmann/Schomerus

In Spanien ist es üblich, dass die Beteiligten den Europäischen Unfallbericht verwenden (declaración amistosa del accidente). Ist dieser ausgefüllt und unterschrieben, wird er auch regelmäßig der außergerichtlichen Schadensregulierung zugrunde gelegt. Spanische Versicherungen untereinander regulieren die Schadensersatzansprüche meist schnell und direkt und teilweise sogar unter Vorleistung an ihren eigenen Versicherungsnehmer auch dann, wenn letztlich die gegnerische Versicherung die Kosten dann zu übernehmen hat.

Mit einem polizeilichen Unfallprotokoll kann der Geschädigte hingegen nicht immer rechnen: Unfälle mit Sachschäden werden oft nur bei unklaren Situationen, hohem Sachschaden oder überhaupt nur bei Personenschäden von der Polizei aufgenommen, und unterschiedlich ist auch die daran anschließende Verwendung desselben: Wenn die Verwirklichung eines Straftatbestands denkbar erscheint, wird das Protokoll i.d.R. gleich an das zuständige Gericht übersandt, ansonsten verbleibt es im Archiv der Polizeieinheit und wird nur auf Anfrage und u.U. sogar erst gegen Gebühr freigegeben. Oft muss diese Anfrage durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder einen zugelassenen Rechtsanwalt mit Vollmacht des Geschädigten erfolgen.