VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 15.05.2002
10 S 610/02
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ; FeV § 31 Abs. 1 ; IntKfzVO § 4 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DRsp II(294)337a
DÖV 2002, 788
VRS 103, 29

Prüfungsfreie Umschreibung einer schweizerischen Fahrerlaubnis bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland - abweichende Regelung für ehemalige Grenzgänger

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.05.2002 - Aktenzeichen 10 S 610/02

DRsp Nr. 2003/16593

Prüfungsfreie Umschreibung einer schweizerischen Fahrerlaubnis bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland - abweichende Regelung für ehemalige Grenzgänger

Ein in Deutschland wohnhafter ehemaliger Grenzgänger kann seine nach schweizerischem Recht erworbene Fahrerlaubnis nicht ohne Ablegung einer Prüfung in eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Darin, dass für einen ehemals in der Schweiz wohnenden Inhaber einer schweizerischen Fahrerlaubnis bei Verlegung seines ordentlichen Wohnsitzes nach Deutschland die Möglichkeit einer prüfungsfreien Umschreibung besteht, liegt kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 ; FeV § 31 Abs. 1 ; IntKfzVO § 4 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 ;
Fundstellen
DRsp II(294)337a
DÖV 2002, 788
VRS 103, 29