VGH Bayern - Beschluss vom 03.12.2021
11 CS 21.1477
Normen:
FeV § 11 Abs. 7;
Fundstellen:
NZV 2022, 207
Vorinstanzen:
VG München, vom 29.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen M 19 S 21.776

Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Kokain

VGH Bayern, Beschluss vom 03.12.2021 - Aktenzeichen 11 CS 21.1477

DRsp Nr. 2022/137

Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Kokain

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III.

Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 11 Abs. 7;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L.

Durch eine Mitteilung der Verkehrspolizeiinspektion München erhielt die Antragsgegnerin Kenntnis davon, dass der Antragsteller am Montag, den 20. Juli 2020 im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle einem Urinvortest unterzogen wurde, der positiv auf Kokain reagierte. Laut Polizeibericht stellten die Polizeibeamten drogentypische Auffälligkeiten fest, u.a. gerötete und glasige Augen, und räumte der Antragsteller ein, Samstagnacht zwei Lines Kokain konsumiert zu haben. Der Konsum wurde auch im Protokoll und Antrag zur Feststellung von Drogen im Blut festgehalten, den der Antragsteller unterzeichnet hat. In der am selben Tag genommenen Blutprobe wurden keine Cocain-Abbauprodukte festgestellt.