VGH Bayern - Beschluss vom 19.11.2018
11 CS 18.1271
Normen:
FeV § 11 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG München, vom 15.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen M 6 S 18.421

Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Verdachts der Schizophrenie; Nachbesserung eines ärztlichen Gutachtens im Widerspruchsverfahren

VGH Bayern, Beschluss vom 19.11.2018 - Aktenzeichen 11 CS 18.1271

DRsp Nr. 2018/18565

Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Verdachts der Schizophrenie; Nachbesserung eines ärztlichen Gutachtens im Widerspruchsverfahren

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III.

Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 11 Abs. 2;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E.

Polizeilichen Mitteilungen vom 29. Mai und 16. Juni 2017 zufolge hatte der Antragsteller seit 2014 mehrfach Anzeige mit abstrusen Behauptungen erstattet, für die sich keine tatsächlichen Hinweise finden ließen und die bei den Polizeibeamten den Eindruck erweckten, er fühle sich verfolgt und leide an einer psychischen Erkrankung, die seine Fahreignung beeinträchtigen könnte.