Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 29. Januar 2018 mit den Feststellungen aufgehoben.
II.Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen am 29.01.2018 wegen eines fahrlässigen Abstandsverstoßes zu einer Geldbuße von 160 Euro und verhängte gegen ihn ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats nach Maßgabe des § 25 Abs. 2a StVG.
Mit seiner Rechtsbeschwerde rügt der Betroffene die Verletzung materiellen Rechts.
II.
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