Die Staatsanwaltschaft Mainz führt gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft vom 27. August 2001 fertigten Beamte der Polizeiinspektion E. gegen den Willen des Beschuldigten am 21. September 2001 von diesem zwei Lichtbilder. Gegen diese Maßnahme richtet sich der Antrag des Beschuldigten auf gerichtliche Entscheidung gemäß §
Das Oberlandesgericht Koblenz ist für die beantragte Entscheidung nicht zuständig; zuständig ist vielmehr das Amtsgericht Mainz.
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