I.
Das Amtsgericht Bochum hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens eine Geldbuße in Höhe von 75,00 DM festgesetzt.
Dazu hat es folgende Feststellungen getroffen:
"Der Betroffene befuhr am 20.09.1999 gegen 12.20 Uhr den Ostring in Fahrtrichtung Schwanenmarkt. An der Kreuzung Schwanenmarkt 1 Große-Beck-Straße missachtete er das Rotlicht der sich dort befindlichen Verkehrssignalanlage. Es kam hierbei zum Unfall mit dem Zeugen M., der seinerseits verkehrswidrig von der Große-Beck-Straße in die Kreuzung geradeaus einfuhr."
Den Rechtsfolgenausspruch hat das Amtsgericht wie folgt begründet:
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