Das Amtsgericht Siegen hat den Angeklagten am 15. Januar 2003 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tatmehrheit zu einer Unfallflucht in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20,- EURO verurteilt. Zugleich wurde dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen. Die Verwaltungsbehörde ist angewiesen worden, dem Angeklagten vor Ablauf von fünf Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
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