Rückwärtsfahren auf der Verkehrsfläche einer BAB-Tankstelle

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr... Versicherungsnehmer... hat den Unfall allein verschuldet, weil sie/er unter Missachtung des Verbots nach § 18 Abs. 7 StVO auf der zu einer Autobahntankstelle führenden Fahrspur zurücksetzte, um die verpasste Ausfahrt wieder zu erreichen.

Zu dem mit dem Zeichen 330 gekennzeichneten Autobahnbereich gehören nicht nur die durchlaufenden Fahrbahnen, sondern auch die Ein- und Ausfahrten oder die Zu- und Abfahrten zu Tankstellen (vgl. Hentschel/König/Dauer, StraßenverkehrsR, 45. Aufl., § 18 Rdnr. 22). Das heißt, dass Ihr... Versicherungsnehmer... nicht rückwärtsfahren durfte, um auf den verpassten Anschluss zu gelangen.

Demgegenüber ist ein Verschulden meines Mandanten nicht erwiesen. Die durch die Fahrweise Ihre... Versicherungsnehmer...  wesentlich erhöhte Betriebsgefahr des Wagens sowie der besonders schwerwiegende Schuldgehalt des Fehlverhaltens rechtfertigen hier eine Alleinhaftung Ihrerseits.