Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30. November 2010 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten, einem englischen Lebensversicherer, Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufkl ä-rungspflichten bei Abschluss einer Lebensversicherung.
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