Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Anwaltskosten-Ersatz: kein Ersatz für Geltendmachung von Unfall- und Insassenversicherungsansprüchen
OLG Hamm, Urteil vom 13.11.2001 - Aktenzeichen 27 U 88/01
DRsp Nr. 2004/2520
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Anwaltskosten-Ersatz: kein Ersatz für Geltendmachung von Unfall- und Insassenversicherungsansprüchen
Kosten aus anwaltlicher Hilfe bei der Geltendmachung von Insassen- und Unfallversicherungsansprüchen nach einem Kfz-Unfall sind - mangels Geltendmachung eines "Schadens im eigentlichen Sinn" sowie auch mangels Erforderlichkeit - nicht ersatzfähig.