Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Mietwagenkosten; kein Ersatz lediglich fiktiver Kosten
LG Heilbronn, Urteil vom 13.03.2003 - Aktenzeichen 6 S 59/02 Sc
DRsp Nr. 2004/2538
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Mietwagenkosten; kein Ersatz lediglich fiktiver Kosten
Ein durch unfallbedingten Ausfall seines Kraftfahrzeugs Geschädigter, der ein Fahrzeug zu einem ungewöhnlich günstigen Tarif mietet oder gänzlich auf eine Anmietung eines Ersatzfahrzeugs verzichtet, hat keinen Ersatzanspruch in Höhe - fiktiver - erforderlicher Mietwagenkosten, sondern ist auf den Ersatz seiner tatsächlichen Aufwendungen bzw. der entgangenen Gebrauchsvorteile angewiesen.