LG Heilbronn - Urteil vom 13.03.2003
6 S 59/02 Sc
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)492c
NZV 2003, 336

Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Mietwagenkosten; kein Ersatz lediglich fiktiver Kosten

LG Heilbronn, Urteil vom 13.03.2003 - Aktenzeichen 6 S 59/02 Sc

DRsp Nr. 2004/2538

Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Mietwagenkosten; kein Ersatz lediglich fiktiver Kosten

Ein durch unfallbedingten Ausfall seines Kraftfahrzeugs Geschädigter, der ein Fahrzeug zu einem ungewöhnlich günstigen Tarif mietet oder gänzlich auf eine Anmietung eines Ersatzfahrzeugs verzichtet, hat keinen Ersatzanspruch in Höhe - fiktiver - erforderlicher Mietwagenkosten, sondern ist auf den Ersatz seiner tatsächlichen Aufwendungen bzw. der entgangenen Gebrauchsvorteile angewiesen.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
DRsp I(123)492c
NZV 2003, 336