Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Totalschaden-Abrechnung
LG Köln, Urteil vom 15.01.2003 - Aktenzeichen 19 S 166/02
DRsp Nr. 2003/16753
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Totalschaden-Abrechnung
Grundsätze für die Restwert-Anrechnung bei der Kfz-Schaden-Abrechnung auf Totalschadenbasis:- Zugrundelegung eines - durch entsprechenden Verkauf realisierten - sachverständig ermittelten Restwerterlöses;- nur ausnahmsweise erforderliche Berücksichtigung eines vom gegnerischen Versicherer unterbreiteten höheren Restwertangebots;- Korrektur eines vom Sachverständigen fehlerhaft ermittelten Wertes nur bei Verletzung der Schadensminderungspflicht durch den Geschädigten, etwa aufgrund Auswahlverschuldens, falscher Informationen oder "kollusiven Zusammenwirkens".