Sehr geehrte(r) Frau/Herr ...,
wie am 05.05.2006 im Büro besprochen, soll in obiger Angelegenheit das Schiedsgutachterverfahren gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung eingeleitet werden.
In der Anlage überlasse ich mein diesbezügliches Forderungsschreiben an die Rechtsschutzversicherung. Nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen obliegt dem Rechtsschutzversicherer nunmehr, das Verfahren formgerecht einzuleiten innerhalb eines Monats.
Kommt der Versicherer dieser Frist nicht rechtzeitig nach, ist er zur Deckungszusage verpflichtet. Wir überwachen daher die Monatsfrist und kommen spätestens nach Ablauf dieser Frist erneut auf Sie zurück.
Mit freundlichen Grüßen
... (Rechtsanwalt)
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