Name des Mandanten
Anschrift
Betreff: .
In vorbezeichneter Bußgeldangelegenheit habe ich auftragsgemäß und fristgerecht Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch ist nach Auskunft der Behörde dort nicht zur Akte gelangt. Die Behörde geht deswegen von einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid aus.
Ich überreiche eine Durchschrift meines heutigen Anschreibens an die Bußgeldstelle zu Ihrer Information, ausweislich dessen das Einspruchsschreiben nachweislich mit Boten der Behörde zugeleitet worden ist. Der mögliche Verlust ist innerhalb der Behörde eingetreten, ein Vorgang, der Ihnen nicht zur Last gelegt werden kann.
Rein vorsorglich habe ich zugleich einen Wiedereinsetzungsantrag gestellt und angeregt, über diesen vorab zu entscheiden, da es sich um das erfahrungsgemäß schnellere Verfahren handelt.
Leider habe ich Sie darauf hinzuweisen, dass die Behörde derzeit noch von einem formell rechtskräftigen Bußgeldbescheid ausgeht. Damit sind auch die Folgen im Bußgeldbescheid, nämlich Zahlung der Geldbuße sowie Fahrverbot, wirksam geworden. Das Fahrverbot wird gem. § 25 Abs. 2 StVG mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Ab diesem Zeitpunkt ist es dem Fahrzeugführer grundsätzlich untersagt, Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr zu führen; Zuwiderhandlungen wären strafbar gem. § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis).
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