Herrn/Frau
Name
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Mandant
Aktenzeichen
Sehr geehrte/r Herr/Frau,
bitte beachten Sie, dass ich mit Bezug auf § 50 Abs. 2 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung die erledigten Akten aus Platzgründen nur für die Dauer von 6 Monaten ab Ende des Mandates aufbewahren kann. Sollten Sie in diesen Akten befindliche Unterlagen (insbesondere unserer Kanzlei übergebene Dokumente, Rechnungen etc.) benötigen, so bitte ich dann um Abholung nach telefonischer oder schriftlicher Mitteilung, welche Unterlagen benötigt werden.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|