Mitteilung von Berufungseinlegung in Strafsachen mit Vorschussanforderung

 

 

 

Herrn/Frau

Name

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

 

 

 

 

 

Mandant

Aktenzeichen

Sehr geehrte/r Herr/Frau,

in vorgenannter Angelegenheit kommen wir auf den Vorgang zurück.

Gegen das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts haben wir unbeschränkte Berufung eingelegt.

Mit Berufungseinlegung ist das Urteil der I. Instanz noch nicht wirksam. Bitte erbringen Sie keinerlei Zahlungen auf die Geldstrafe oder auf die Gerichtskosten  

und sprechen Sie in Zweifelsfällen vorsorglich unser Büro an. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.

Ich bitte Anweisung eines Vorschusses für diese Instanz in Höhe von Vorschuss Euro berechnen. Der Zahlungseingang wird bis Frist erbeten. Bei nicht fristgerechtem Eingang gehe ich davon aus, dass Sie mein weiteres Tätigwerden nicht wünschen und werde dem Geicht dann entsprechend Mitteilung machen.

Zugleich darf ich die I. Instanz wie folgt liquidieren mit der Bitte um Ausgleich bis Frist auf mein Konto unter Angabe meines Aktenzeichens wie im Briefkopf ersichtlich:

Honorarnote I. Instanz, ggf. mit Vorverfahren.

Mit freundlichem Gruß

Rechtsanwalt

 

Copyright Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG - www.deubner-info.de