Schreiben, weil Reparaturkosten nur gegen Beleg ersetzt werden und Mandant total beschädigte Gegenstände aufbewahren soll

 

 

 

Herrn/Frau

Name

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Unfall vom ...

Sehr geehrte(r) ...,

die Reparaturkosten der unfallbeschädigten Gegenstände wird die Versicherung nur gegen Rechnung bzw. Quittung ersetzen.

Soweit eine Reparatur nicht mehr möglich ist oder sich nicht lohnt, bewahren Sie den beschädigten Gegenstand unbedingt auf, da andernfalls ein Nachweis des Schadens nicht mehr möglich ist. Ein Ersatz wird nicht erfolgen.

Sie müssen mit einer Besichtigung des Gegenstands durch die gegnerische Versicherung rechnen.