Herrn/Frau
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Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
Sie wollen auch Schadensersatz für beschädigte Gegenstände. Die Versicherung ersetzt Sachschäden nur bis zur Grenze des sogenannten Zeitwerts.
Dies ist der Betrag, der erforderlich ist, um einen nach Art, Alter und Erhaltungszustand gleichartigen Gegenstand zu erwerben. Besteht für gleichartige, gebrauchte Gegenstände kein Markt, ist der Wert ausgehend vom damaligen Anschaffungspreis zu ermitteln. Auch dieser muss im Bedarfsfall nachgewiesen werden.
Bitte prüfen Sie daher, ob für die beschädigten Gegenstände noch Kaufbelege vorhanden sind und senden Sie mir diese zu. Falls Sie keine Belege mehr haben, teilen Sie mir bitte das ungefähre Anschaffungsdatum und den Anschaffungspreis mit.
Bewahren Sie außerdem die Gegenstände auf, da die gegnerische Versicherung diese ggf. noch nachbesichtigen möchte. Bitte fotografieren Sie die Gegenstände, dies kann die Beweissicherung erleichtern.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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