Herrn/Frau
Name
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Ort, Datum
Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
zur Feststellung des Schadensumfangs ist eine Bewertung der beschädigten Gegenstände erforderlich.
Hiermit hat die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen beauftragt, der sich wegen der erforderlichen Besichtigung nach telefonischer Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen wird.
Bewahren Sie bitte die Gegenstände bis zu dieser Besichtigung unbedingt auf. Ermöglichen Sie dem Sachverständigen eine Begutachtung. Sie sind an das Ergebnis der Prüfung nicht gebunden, allerdings kann die Versicherung eine Ersatzleistung bis zur eigenen Überprüfung des Schadensumfangs verweigern.
Bitte fotografieren Sie die Gegenstände noch, um die Beweisführung zu erleichtern und die Schäden zu dokumentieren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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