Herrn/Frau
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Ort, Datum
Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
die Reparaturkosten der unfallbeschädigten Gegenstände wird die Versicherung nur gegen Rechnung bzw. Quittung ersetzen.
Soweit eine Reparatur nicht mehr möglich ist oder sich nicht lohnt, bewahren Sie den beschädigten Gegenstand unbedingt auf, da andernfalls ein Nachweis des Schadens nicht mehr möglich ist. Ein Ersatz wird nicht erfolgen.
Sie müssen mit einer Besichtigung des Gegenstands durch die gegnerische Versicherung rechnen.
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