Das Amtsgericht Dortmund hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens zu einer Geldbuße von 150,00 Euro verurteilt sowie gemäß § 25 StVG gegen ihn ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Der Verurteilung hat es zum Tatgeschehen folgende Feststellungen zugrundegelegt:
Am Sonntag, dem 17. März 2002, befuhr der Betroffene gegen 13:40 Uhr mit seinem PKW der Marke Opel-Kombi mit dem polizeilichen Kennzeichen: xxxxxxxxx die Donnerstraße in Dortmund-Asseln in Richtung Norden.
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