Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit eines Auflagenbescheids hinsichtlich seiner Fahrerlaubnis der Klassen A 79, A1 79, AM, B, BE, L, T, C1, C1E, C und CE.
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