I.
Der Angeklagte ist durch Urteil des Amtsgerichts Herford vom 08.11.2000 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 45,- DM verurteilt worden.
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