BESCHLUSS
I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 20. November 2006 wird in den Nrn. I und II abgeändert.
II. Der Antrag wird abgelehnt.
III. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen.
IV. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin, geb. am 25. November 1968, wendet sich gegen die Aberkennung des Rechts, von ihrer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|