I.
Der Antragsteller führte bei einer Verkehrskontrolle der Polizei 19 g Haschisch mit sich, die nach seinen Angaben zum Eigenkonsum bestimmt waren. In dem daraufhin von der Fahrerlaubnisbehörde angeforderten rechtsmedizinischen Gutachten über die chemisch-toxikologische Untersuchung wurde ausgeführt, nach dem im Blut festgestellten Befund (THC-Konzentration 13,9 ng/ml; Konzentration des THC-Metaboliten THC-COOH 114,4 ng/ml) liege beim Antragsteller regelmäßiger Konsum von Cannabisprodukten vor, er habe außerdem in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Blutentnahme Cannabis konsumiert. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog dem Antragsteller unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fahrerlaubnis. Den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs lehnte das VG ab. Das OVG wies die Beschwerde zurück.
II.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|