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Rechtsprechung
2003
Sonstige
OVG/VGH
OVG Nordrhein-Westfalen
OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 25.03.2003
19 B 186/03
Normen:
BtMG
§
29
Abs.
1
S. 1 Nr.
1
;
FeV
§
46
Abs.
1
;
StVG
§
3
Abs.
1
;
Vorinstanzen:
VG Arnsberg, vom 20.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen
6 L 1853/02
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Amfetamin
OVG Nordrhein-Westfalen,
Beschluss
vom 25.03.2003
- Aktenzeichen 19 B 186/03
DRsp Nr. 2006/28743
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Amfetamin
»Zur Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Einnahme von Amfetamin und Fahren unter Drogeneinfluss sowie zur sofortigen Vollziehung der Maßnahme.«
Normenkette:
BtMG
§
29
Abs.
1
S. 1 Nr.
1
;
FeV
§
46
Abs.
1
;
StVG
§
3
Abs.
1
;
Gründe:
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