Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 4. April 2003 geändert.
Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage 5 VG 5377/2002 wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des gesamten Verfahrens .
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,-- Euro festgesetzt.
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