Trotz Fahrfehler keine relative Fahruntüchtigkeit im Bereich unter 0,3 Promille BAK
LG Hamburg, Beschluss vom 10.09.2003 - Aktenzeichen 603 Qs 450/03
DRsp Nr. 2004/4523
Trotz Fahrfehler keine relative Fahruntüchtigkeit im Bereich unter 0,3 Promille BAK
Trotz festgestellter Fahrfehler eines Kraftfahrers scheidet eine auf relative Fahruntüchtigkeit gestützte Fahrerlaubnisentziehung aus, wenn dessen Blutalkoholkonzentration unter 0,3 Promille liegt.