Die zulässige Berufung des Klägers hat teilweise Erfolg. Dem Kläger steht gegen den Beklagten ein Anspruch auf Schadensersatz im tenorierten Umfang wegen Verletzung einer dem Beklagten als Amtspflicht obliegenden Verkehrssichercngspflicht zu (§§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, §§
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|