OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 21.08.2001
23 U 195/00
Normen:
ZPO § 711 § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 546 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Hanau, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 1586/96

Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Eisglätte

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.08.2001 - Aktenzeichen 23 U 195/00

DRsp Nr. 2002/5601

Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Eisglätte

»Auf einem nur wenige Male am Tag von Fußgängern benutzten Zugangsweg zu einer Privatwohnung ist bei Eisglätte nur eine Streubreite erforderlich, die für die Begehung durch eine Person ausreicht.«

Normenkette:

ZPO § 711 § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 546 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger nimmt den Beklagten ­ teilweise hilfsweise aus abgetretenem Recht ­ auf Zahlung von Schadensersatz und eines Schmerzensgeldes wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf dessen Grundstück in Anspruch.