Umfang der Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen
LG Osnabrück, Urteil vom 03.02.2003 - Aktenzeichen 1 O 3106/02
DRsp Nr. 2004/3213
Umfang der Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen
»Die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen führt nicht dazu, dass jede Gefahr, die durch das Hineinragen von Ästen in den Straßenraum ausgehen kann, zu beseitigen ist.«