Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
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Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
fest steht lediglich, dass Ihr... Versicherungsnehmer... als Linksabbieger mit dem ihn gerade überholenden Kraftfahrzeug meines Mandanten zusammengestoßen ist.
Im Übrigen ist der genaue Unfallhergang umstritten und unaufgeklärt.
Aufgrund dieser Sachlage ist jedoch von einer überwiegenden Haftung Ihre... Versicherungsnehmer... auszugehen (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 22.11.1976 - 12 U 632/75, VersR 1978, 676).
Der Gesamtschaden ist mit zwei Drittel zu einem Drittel zu Ihren Lasten zu quoteln (vgl. BGH, Urt. v. 26.03.1963 -
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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