OLG Koblenz - Urteil vom 31.05.2001
5 U 1378/00
Normen:
BGB § 1020 § 748 ;
Fundstellen:
DRsp I(154)213d-f
VRS 102, 190

Unterhaltungspflicht für eine Anlage auf dem mit einer Dienstbarkeit belasteten Grundstück; Begriff der Anlage und gemeinsame Nutzung

OLG Koblenz, Urteil vom 31.05.2001 - Aktenzeichen 5 U 1378/00

DRsp Nr. 2003/16465

Unterhaltungspflicht für eine "Anlage" auf dem mit einer Dienstbarkeit belasteten Grundstück; Begriff der "Anlage" und gemeinsame Nutzung

1. Begriff der vom Berechtigten einer Grunddienstbarkeit zu unterhaltenden Anlage im Sinne von § 1020 Satz 2 BGB. 2. Keine Unterhaltungspflicht aus dieser Vorschrift für eine vom Eigentümer und vom Dienstbarkeitsberechtigten gemeinsam genutzte Anlage. 3. Begründung einer Unterhaltungspflicht in solchen Fällen auch nicht über eine analoge Anwendung des § 748 BGB.

Normenkette:

BGB § 1020 § 748 ;
Fundstellen
DRsp I(154)213d-f
VRS 102, 190