Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt von dem Antragsgegner die Unterlassung bzw. den Widerruf von Äußerungen.
Der Antragsteller ist eine von der Regierung der Oberpfalz anerkannte Stelle für die Schulung in Erster Hilfe gemäß § 19 i.V.m. § 68 FeV mit Sitz in M..
Mit Schriftsatz vom 27. Juli 2020 beantragte der Antragsteller beim Verwaltungsgericht Regensburg den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit folgendem Inhalt:
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